Wichtige Infos zur Beangelung der Spreewaldfließgewässer und Seen
Folgende Regeln, Schonzeiten und Mindestmaße zur Angelfischerei in den Gewässern des Verbandes der Spreewaldfischer gelten fortan auch für uns!
- in der Hecht-Schonzeit vom 15.01. - 31.03. besteht ein Kunstköder-Verbot
- der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in der Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden
- von Fischfanggeräten und ständigen Fischereieinrichtungen ist ein Abstand von mind. 50 m, von Stauwehren und Fischwegen von 100m im Umkreis einzuhalten
- die Benutzung von jeglichen Wasserfahrzeugen ist nur im Handbetrieb gestattet (kein Motor)!
- die Verwendung von Krebsen jeglicher Art als Köder ist verboten, Köderfische dürfen nur aus dem jeweiligen Gewässer verwendet werden, die Verwendung von Köderfischsenken ist verboten
- an einem Angeltag dürfen insgesamt 3 Fische der Arten : Hecht, Zander, Aal, Schlei, Wels und Karpfen gefangen bzw. mitgenommen werden
- ist das Angeln vom Wasserfahrzeug zugelassen, muss dieses während der Ausübung des Angelns verankert sein
Schonmaße und Schonzeiten
Aal, 50 cm, keine Schonzeit
Aland, 30 cm, keine Schonzeit
Barbe, 40 cm, 01.05.-31.07.
Graskarpfen, 60 cm, keine Schonzeit
Karpfen, 40 cm, keine Schonzeit
Zander, 45 cm, 15.01.-31.05.
Hecht, 45 cm, 15.01.-31.03.
Rapfen, 45 cm, 01.04.-30.06.
Quappe, 30 cm, keine Schonzeit
